Geschichte der Verbote

Der Oberbürgermeister wurde buchstäblich in allerletzter Minute vor der Session 1835 auf eine Verordnung aus dem Revolutionskriegsjahr 1793 aufmerksam gemacht, die öffentliche Lustbarkeiten (einschließlich Privathallen) und mithin auch Karnevalsbelustigungen verbot. Und was ausdrücklich hatte verboten werden müssen, das mußte doch vorher erlaubt gewesen sein, also es schon gegeben haben. Außerdem brachte man auch noch eine Rechnung von 1805 über "Armen-Gebühren" aus Bällen und Maskeraden bei - sie wies für den guten Zweck 507 Taler, 40 Stüber,12 Heller aus. Nicht zuletzt entdeckte man in einem Wochenblatt von 1807, also aus der Zeit der Fremdherrschaft, eine polizeiliche Bekanntmachung über öffentliche Maskeraden. Womit der aus Berlin geforderte Beweis erbracht war und König Friedrich Wilhelm, nachdem man sogar Koblenz offiziell närrische Maskenzüge zugebilligt hatte, nicht umhin konnte, unter dem historischen Datum vom 28. Februar 1835 auch Düsseldorf grünes Karnevalslicht zu signalisieren: "Die Ertheilung der Erlaubnis zu öffentlichen Karnevals-Maskenzügen in Düsseldorf unterliegt meiner früheren Bestimmung gemäß keinem Bedenken, da nachgewiesen ist, daß solche früher dort stattgefunden haben."

Das Machtwort von der Spree sanktionierte, wovon die Menschen am Rhein sich ohnehin durch das Sperrfeuer nicht hatten abbringen lassen: Sie feierten, wie schon angedeutet, nach wie vor ihren Karneval, und das dank der vernünftigen Einstellung der örtlichen Aufsichtsbehörden weitgehend unbehindert. Der überflüssige siebenjährige Papierkrieg mit seinen als Schikane empfundenen Versuchen, den Karneval abzuwürgen, machte den Düsseldorfern die ohnehin ungeliebte preußische Regierung nicht gerade sympathischer.

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