Papierkrieg

Papierkrieg um Konfetti

Luftschlangen und Konfetti oder nicht?


Papierschlangen erregten auch 1932 noch Ärger: Ein Herr hatte es gewagt, im Malkasten eine solche Schlange zu werfen (Karikatur von Walter Draesner)
Papierschlangen erregten auch 1932 noch Ärger: Ein Herr hatte es gewagt, im Malkasten eine solche Schlange zu werfen (Karikatur von Walter Draesner)

Das war in Düsseldorf einmal eine große Streitfrage. Darüber gerieten sich im Februar 1903 der Fabrikant Ferdinand Emil Jagenberg und die Polizeiverwaltung in die Haare.

"Gegen das Werfen von Luftschlangen Lind Confetti werden Sie keine durchgreifenden Massregeln ergreifen können-, ereiferte sich in einem Schreiben der größte Hersteller beider Artikel in Deutschland, „denn in allen Teilen der Stadt und in allen Lokalen wird ausgiebiger Gebrauch von diesem reizenden Spielzeug gemacht. In einem der führenden Hotels, im Breidenbacher Hof, sind während der drei (tollen) Tage einige 100 000 Papierschlangen verworfen worden und haben keinem den Aufenthalt verleidet, im Gegenteil... Warum also", wird die Polizei empört gefragt, „verbieten Sie das Werfen mit diesen unschuldigen Sachen?"

Die Polizei berief sich ind eine Verordnung von 1901, nach der „das Werfen mit Papierschlangen und Confetti auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, aus den Häusern nach diesen Straßen und Plätzen sowie in den öffentlichen Lokalen verboten ist". Zumal in Straßen, durch die elektrische Trambahnen führen, dürfe keinesfalls mit Papierschlangen geworfen werden. Auch sei „unstatthaft", Papierchen dieser Art zu werfen, die trotz Verbots von der Straße aufgehoben würden. Das „unschuldige" Zeugs aufzuheben, sei nur hierzu befugten Personen gestattet, wie Angestellten der Straßenreinigungsanstalt, Bediensteten der Hausbesitzer und so weiter. Ferdinand Emil Jagenberg fuhr zur Demonstration seines Unverständnisses schweres Geschütz auf: „Ich kann Ihnen durch meine Bücher nachweisen, daß ich in der vergangenen Carnevals-Saison über eine Viertel Million Mark in diesen Sachen umsetzte, von denen mindestens 60 000 Mark Lohn an die Düsseldorfer Arbeiterschaft gezahlt wurden."

Ferdinand Emil Jagenberg

Jagenberg bat die „wohllöbl." Polizei, die Angelegenheit doch wie die Münchener Kollegen zu handhaben: Dort sei nur das Werfen von mehrfarbigem Konfetti verboten, nicht aber einfarbigem, „was naturgemäss viel sauberer ist, weil man immer frische Waare haben muß". Auch in Paris sei, wie er sich persönlich habe überzeugen können, einfarbiges Konfetti vorgeschrieben, „welches in ungeheuren Quantitäten, in diesem Jahr über 100 Waggon-Ladungen, gebraucht wurde". Es sei doch, so der verschnupfte Fabrikant, „eigentümlich, daLd Ihre Behörde Verbote erlässt, die absolut nicht beachtet werden, und werden Sie mit Erfolg dieses auch nicht aufrecht halten können".

Aber alle Bitten und Proteste halfen nichts. In der Antwort drei Wochen später hieß es, daß man „nach sorgfältiger Prüfung von dem Verbote, während der Carnevalstage mit Konfetti und Papierschlangen zu werfen, nicht abgehen kann". Eine Aufhebung des § 5 der Verordnung von 1907, nach der u.a. auch „der Gebrauch von mißtönenden Instrumenten (Nebelhörnern etc.) und das Singen zweideutiger Lieder auf den Straßen, Plätzen und in den Wirtschaften sowie das Musizieren, Singen und Schreien auf den Straßen nach 11 Uhr abends Untersagt" waren, könne man nicht befü nvorten. Übrigens: Ein bißchen Ärger ums Konfetti gab es auch in neuerer Zeit. Auf die beliebten Konfetti-Kanonen wurde schließlich im „Zoch" ganz verzichtet - wegen der Probleme der Straßenreinigung und der damit verbundenen Kosten.